Aufgrund, in der Vergangenheit häufig aufgetretener Unklarheiten bezüglich der Fangbegrenzungen an den Vereinsgewässern in Kummer, wurden die entsprechenden Formulierungen und Festlegungen durch den Vorstand wie folgt konkretisiert bzw. geändert: pro Tag und Angler dürfen maximal zwei Edelfische
der Arten Hecht, Zander, Schleie, Forelle und Aal, egal ob der gleichen oder unterschiedlicher Art, gefangen werden!
Die (sofern festgelegten) gültigen Mindestmaße (siehe: Gewässerordnung Vereinsgewässer Kummer) sind dabei selbstverständlich einzuhalten.
Damit wird - zur Vermeidung weiterer Verunsicherungen - die bisherige Festlegung der Fangbegrenzung beim Aal von 3 Stück auf jetzt ebenfalls nur noch 2 Stück festgelegt!
Diese Fangbegrenzungen sind, ausschließlich, für die Dauer von örtlichen Gemeinschaftsangelveranstalltungen ausgesetzt! Diese Veranstaltungen enden, in diesem Sinne, mit dem im Vorfeld zeitlich festgelegten Meldeschluss zur Registrierung (Wiegen) des Fanges!
In unmittelbaren Anschluss daran gelten wieder die oben genannten Regelungen!
Petri Heil! Der Vorstand
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